Gericht stoppt Spiegel-Berichte zu Christian Ulmens Deepfake-Skandal
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel erlassen. Das Urteil untersagt dem Magazin, zentrale Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Deepfake-Skandal um Christian Ulmen zu veröffentlichen. Zudem darf Der Spiegel nicht länger behaupten, Ulmen habe mit KI erzeugte gefälschte Pornografie mit Collien Fernandes erstellt und verbreitet.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Der Spiegel nicht über ausreichende Beweise für die Vorwürfe gegen Ulmen in Bezug auf die Deepfake-Inhalte verfügt. Zudem urteilte es, dass Zitate aus einer privaten E-Mail zwischen Ulmen und seinem Verteidiger dem Schutz der Privatsphäre unterliegen. Diese wurden als Teil des „höchstpersönlichen Lebensbereichs“ eingestuft und dürfen daher nicht veröffentlicht werden.
Die Kanzlei Schertz-Bergmann, die Ulmen vertritt, begrüßte die Entscheidung. Sie argumentierte, die ursprüngliche Berichterstattung von Der Spiegel habe eine übermäßige Medienberichterstattung und öffentliche Debatte ausgelöst. Die Kanzlei äußerte die Hoffnung, das Urteil werde die Objektivität wiederherstellen und voreilige Verurteilungen ihres Mandanten beenden.
Unterdessen ermitteln die Staatsanwälte in Potsdam weiterhin gegen Ulmen wegen separater Vorwürfe der häuslichen Gewalt. Der Spiegel bleibt es jedoch gestattet, über die Anschuldigungen von Collien Fernandes zu berichten, die ihm körperliche Misshandlung vorwirft.
Der Fall hat auch politische Konsequenzen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant eine Verschärfung des Strafrechts gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und digitale sexualisierte Gewalt. Auch andere Politikerinnen, darunter SPD-Vorsitzende Bärbel Bas und die ehemalige Grünen-Co-Vorsitzende Ricarda Lang, fordern strengere Regulierungen gegen den Missbrauch von KI. Das Urteil markiert einen bedeutenden Moment in der anhaltenden juristischen und öffentlichen Debatte um den Skandal.






