23 March 2026, 14:18

Fundbüro Deutschland versteigert unabgeholte Fahrräder – ohne Garantie und Rückgaberecht

Plakat, das Fahrräder und Automobile in Cottereau und Dijon, Frankreich, zeigt, mit Menschen, die Fahrräder fahren und einer Kutsche mit "Fahrräder und Automobile" oben drauf.

Fundbüro Deutschland versteigert unabgeholte Fahrräder – ohne Garantie und Rückgaberecht

Vom 10. bis 19. April 2026 findet auf dem offiziellen Portal des Fundbüro Deutschland eine Online-Auktion nicht abgeholter Fahrräder statt. Wie die Veranstalter bestätigten, sind alle Käufte endgültig – es gibt weder Gewährleistung noch ein Rückgaberecht. Interessenten müssen sich vorab auf der Plattform registrieren, um teilnehmen zu können.

Die Versteigerung erfolgt ausschließlich online unter https://www.fundbuerodeutschland.de/Versteigerungen. Eine vollständige Liste der verfügbaren Fahrräder wird am 30. März 2026 veröffentlicht, wobei die genaue Anzahl der Objekte noch nicht bekannt gegeben wurde.

Bieten können nur registrierte Nutzer. Erfolgreiche Bieter erhalten nach Annahme ihres Gebots einen Kaufvertrag. Rückerstattungen oder Umtausch sind jedoch gemäß deutschem Recht (§ 312g BGB) ausgeschlossen.

Alle Fahrräder werden im Zustand "wie gesehen" verkauft, ohne vorherige Prüfung auf Schäden oder Funktionsfähigkeit. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für sichtbare oder versteckte Mängel. Die Käufer müssen ihre ersteigerten Räder persönlich in der Handwerkerhof 13, 07548 Gera, abholen und können vor Ort bar oder mit EC-Karte an der automatisierten Kasse bezahlen.

Personen, die Anspruch auf ein versteigertes Fahrrad erheben, müssen bis zum 7. April 2026 Nachweise vorlegen, um den Verkauf des strittigen Objekts zu stoppen.

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Die Auktion bietet die Möglichkeit, Fahrräder möglicherweise zu günstigen Preisen zu erwerben – allerdings auf eigenes Risiko. Rückgaben oder Garantien sind ausgeschlossen, und die Abholung muss vor Ort erfolgen. Als Zahlungsmittel werden ausschließlich Bargeld oder EC-Karte akzeptiert.

Quelle