EU-Käufer zahlen ab Juli mehr für Bestellungen aus Drittländern
EU-Onlinekäufer müssen sich auf höhere Kosten bei Bestellungen aus Drittländern einstellen
Ab dem 1. Juli 2023 werden Einkäufe bei Händlern außerhalb der EU für Verbraucher in der Union teurer. Weitere Anpassungen der Importregeln sind für 2026 und 2028 geplant. Zwar sollen die Neuerungen Zollabwicklungen vereinfachen, doch vor allem bei günstigen Artikeln könnten die Preise steigen.
Ab dem 1. Juli 2023 wird der Bezug von Waren aus Nicht-EU-Ländern für Käufer in der Europäischen Union kostspieliger. Zudem könnten Verbraucher bei Rückgaben oder Erstattungen auf Probleme stoßen, da Händler außerhalb der EU oft nicht denselben rechtlichen Verbraucherschutz bieten wie EU-Unternehmen. Die Behörden raten daher, vor einer Bestellung die rechtlichen Hinweise des Verkäufers sowie die Lieferbedingungen genau zu prüfen.
Neue Gebühren ab 2026 und 2028 Ab dem 1. November 2026 fällt eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Produktkategorie für Sendungen mit einem Wert unter 150 Euro an. Zusätzlich wird weiterhin die Einfuhrumsatzsteuer fällig. Bis etwa 2028 werden dann alle Sendungen – unabhängig vom Wert – ab dem ersten Euro mit Zollabgaben belastet.
Innerhalb der EU bleiben die meisten Produkte zwar zoll- und steuerfrei, ausgenommen sind jedoch Waren wie Alkohol, Tabak und Kaffee. Um die anfallenden Kosten abschätzen zu können, stellt die Zollverwaltung einen Online-Zollrechner zur Verfügung. Doch selbst kleine Einkäufe könnten durch die zusätzlichen Gebühren unwirtschaftlich werden.
Verbraucher sollten Kosten im Voraus prüfen Die Änderungen bedeuten, dass Käufer bei Bestellungen auf Websites außerhalb der EU mit zusätzlichen Kosten rechnen müssen. Die Pauschalgebühr und die Mehrwertsteuer gelten bereits für günstige Artikel, während künftige Regelungen Zölle auf alle Importe ausdehnen werden. Verbrauchern wird geraten, die Geschäftsbedingungen genau zu prüfen und den Zollrechner zu nutzen, um unerwartete Zahlungen zu vermeiden.






