01 May 2026, 12:21

EU beschließt "Nur Ja heißt Ja" – ein Meilenstein für den Schutz vor sexualisierter Gewalt

Eine Europakarte, die den Geschlechtergleichheitsindex von 2017 anzeigt, mit Regionen, die nach dem Geschlechtergleichheitsgrad farbcodiert sind, und erklärendem Text auf der linken Seite.

EU beschließt "Nur Ja heißt Ja" – ein Meilenstein für den Schutz vor sexualisierter Gewalt

Die Europäische Kommission hat eine Entschließung zur Unterstützung des "Nur Ja heißt Ja"-Standards für sexuelle Einwilligung verabschiedet. Der Beschluss folgt auf jahrelange Debatten und spektakuläre Fälle, die Lücken in den bestehenden Gesetzen offenbarten. Ziel der Entscheidung ist es, einen einheitlichen Ansatz in Europa zu schaffen, um Opfer sexualisierter Gewalt besser zu schützen.

Die Forderung nach strengeren Einwilligungsregeln gewann an Fahrt, nachdem es bei den Massenübergriffen auf dem Kölner Domplatz an Silvester 2015 zu zahlreichen sexualisierten Angriffen gekommen war. Dieser Vorfall sowie Fälle wie der von Gisele Pelidot machten deutlich, wie dringend klarere rechtliche Definitionen nötig sind. 2016 führte Deutschland zwar das "Nein heißt Nein"-Prinzip in sein Sexualstrafrecht ein, doch Kritiker monierten, dass dieser Standard weiterhin Spielraum für Auslegungen lasse.

Expert:innen bevorzugen seit Langem "Nur Ja heißt Ja" als robusteren rechtlichen Rahmen. Nach diesem Grundsatz bedeutet das Fehlen einer ausdrücklichen Zustimmung, dass sexuelle Handlungen nicht stattfinden dürfen. Täter können sich dann nicht mehr auf Unwissenheit berufen, wenn ein Opfer nicht eindeutig zugestimmt hat. Konservative Gruppen lehnten die Änderung jedoch ab und verzögerten so Fortschritte.

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Die neue Entschließung ist vorerst symbolisch, da sie keine rechtliche Bindung entfaltet. Ihr Zweck ist es, unter den EU-Mitgliedstaaten einen Konsens darüber zu fördern, wie sexualisierte Gewalt bekämpft werden kann. Unterstützer:innen hoffen, dass sie den Weg für strengere nationale Gesetze ebnet.

Die EU-Einigung auf "Nur Ja heißt Ja" markiert einen Schritt zur Vereinheitlichung der Einwilligungsgesetze in Europa. Zwar ist die Entschließung noch nicht durchsetzbar, doch setzt sie klare Erwartungen an künftige Gesetzgebungen. Ihre Wirkung wird davon abhängen, wie die einzelnen Länder das Prinzip übernehmen und umsetzen.

Quelle