CDU Hessen leitet Ausschlussverfahren gegen AfD-Kooperationswillige ein
Nina SchulzCDU Hessen leitet Ausschlussverfahren gegen AfD-Kooperationswillige ein
CDU in Hessen leitet Parteiausschlussverfahren gegen Mitglieder ein, die mit der AfD kooperierten
Die CDU in Hessen hat Parteiausschlussverfahren gegen Mitglieder eingeleitet, die sich im Gemeinderat von Biebesheim am Rhein mit der AfD verbündet hatten. Der Schritt folgt einer gemeinsamen Abstimmung, bei der ein AfD-Kandidat in den Vorstand der Gemeinde gewählt wurde. Die Parteiführung verurteilte die Zusammenarbeit als Verstoß gegen die CDU-Linie.
Der Streit dreht sich um die Wahl ehrenamtlicher Stellvertreter des Bürgermeisters, bei der CDU- und AfD-Vertreter eine gemeinsame Kandidatenliste einreichten. CDU-Offizielle betonen, die Kooperation sei spontan und nicht autorisiert gewesen. Dennoch hat der Vorfall eine breitere Debatte über lokale Parteibündnisse ausgelöst.
Auslöser der Kontroverse war die gemeinsame Kandidatur von CDU und AfD für die Stellvertreterposten in Biebesheim am Rhein. Ihr Vorschlag kam zustande, nachdem eine zuvor von SPD, Grünen und Freien Wählern unterstützte Liste abgelehnt worden war. Die CDU stellt acht der 31 Sitze im Gemeinderat, die AfD sechs.
Durch die gemeinsame Liste sicherte sich das AfD-Mitglied Bernd Kahnert einen Platz im Gemeindevorstand. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Ulrich Harth hatte offen dafür geworben, dass seine Partei einen Stellvertreterposten erhält. Die CDU-Landes- und Kreisführung distanzierte sich jedoch umgehend von dem Vorgehen.
Stefan Sauer, CDU-Kreisvorsitzender in Groß-Gerau, betonte, die Partei habe eine klare Regel gegen eine Zusammenarbeit mit der AfD. Diese Position war 2020 nach der Ermordung des CDU-Politikers Dr. Walter Lübcke noch einmal bekräftigt worden. Leopold Born, Generalsekretär der hessischen CDU, forderte "sofortige und konsequente" Maßnahmen gegen die Beteiligten.
Der Vorfall spiegelt einen größeren Trend wider: Eine Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) ergab, dass in fast 19 Prozent von 5.000 lokalen Abstimmungen zwischen 2019 und 2024 andere Parteien direkt mit der AfD kooperierten. Besonders häufig taten dies parteilose Gemeinderäte und kleinere Parteien. Die CDU beharrt darauf, dass ihre Mitglieder ohne Absprache handelten und solche Bündnisse weiterhin ausgeschlossen seien.
Mit den Ausschlussverfahren setzt die CDU ein deutliches Zeichen gegen lokale Kooperationen mit der AfD. Der Fall in Biebesheim am Rhein zeigt die anhaltenden Spannungen um Parteibündnisse in der Kommunalpolitik. Die WZB-Studie deutet zugleich darauf hin, dass ähnliche – wenn auch oft inoffizielle – Zusammenarbeit in deutschen Rathäusern keineswegs selten ist.






