05 April 2026, 00:20

Brandenburg erlaubt erste personalfreie 24/7-Supermärkte in Deutschland

Ein belebter Markt im historischen Zentrum von Heidelberg, Deutschland, mit Menschen, die gehen, auf Bänken sitzen und in der Nähe von Zelten, Tischen mit Körben voller Gemüse und Gebäuden mit Fenstern im Hintergrund unter einem klaren blauen Himmel.

Brandenburg erlaubt erste personalfreie 24/7-Supermärkte in Deutschland

Brandenburg wird das erste deutsche Bundesland, das vollautomatisierte, personalfreie Supermärkte – sogenannte Smart Stores – mit rund um die Uhr Öffnungsrecht gesetzlich erlaubt. Der Schritt folgt der Zustimmung der SPD/CDU-Koalitionsregierung, allerdings muss der Landtag den Vorschlag noch beraten. Behördenvertreter betonen, dass die Änderungen ländlichen Gemeinden den Zugang zu Grundgütern erleichtern sollen.

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Die Novelle des brandenburgischen Ladenschlussgesetzes ermöglicht es Mini-Supermärkten, 24 Stunden am Tag zu öffnen. Bisher sind solche Geschäfte auf die Öffnung von Montag bis Samstag beschränkt, mit eingeschränkten Zeiten an Sonn- und Feiertagen. Die neuen Regeln würden diese Zeiten ausweiten und es unstaffelten, automatisierten Läden ermöglichen, Lücken zu schließen, wo herkömmliche Supermärkte Schwierigkeiten haben.

Sozialminister René Wilke (SPD) unterstützt die Änderungen und argumentiert, dass Bewohner ländlicher Regionen zuverlässigen Zugang zu Alltagsgütern benötigen. Während andere Bundesländer bereits verlängerte Öffnungszeiten für automatisierte Läden zulassen, ist Brandenburg das erste, das personalfreie, 24/7-Betriebe vollständig legalisiert. Die Regierung verspricht sich davon eine Verbesserung der lokalen Versorgungsketten in unterversorgten Gebieten.

Der Entwurf geht nun an den Landtag zur weiteren Diskussion. Bei Annahme würde das Gesetz Smart Stores erlauben, ohne Personal zu jeder Zeit zu betreiben – auch sonn- und feiertags. Die Änderungen zielen darauf ab, Versorgungsengpässe in ländlichen Regionen zu beheben, wo klassische Supermärkte ihr Angebot zurückfahren mussten.

Quelle