BGH-Urteil beendet 15-jährigen Streit um mangelhaften Fahrsilo
Jahrzehntelanger Rechtsstreit um mangelhaften Fahrsilo endet mit Grundsatzurteil
Der langjährige Rechtsstreit um einen fehlerhaften Fahrsilo hat nun ein Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied zugunsten eines Landwirts, der eine Baufirma wegen Mängeln an einem 2010 errichteten Fahrsilo verklagt hatte. Das am 27. November 2025 verkündete Urteil kippt ein vorheriges Urteil, das die dem Landwirt zugesprochene Entschädigung gekürzt hatte.
Der Fall begann, als ein Bauunternehmen im September 2010 einen Fahrsilo für den Landwirt fertigstellte. Kurz darauf zeigten sich Risse und unebene Flächen an der Konstruktion. 2013 leitete der Landwirt ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um den Zustand des Silos begutachten zu lassen.
Zwei Jahre später reichte er eine Klage über 120.000 Euro ein, um die Reparaturkosten zu decken. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst in vollem Umfang recht. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Summe später jedoch um ein Drittel mit der Begründung, die jahrelange Nutzung des Silos rechtfertige eine geringere Entschädigung.
Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil nun aufgehoben. Er entschied, dass der Landwirt Anspruch auf einen mangelfreien Fahrsilo habe – unabhängig vom Zustand nach Jahren der Nutzung. Die Baufirma muss die Mängel nun auf eigene Kosten vollständig beheben.
Mit dem endgültigen Urteil erhält der Landwirt die ursprünglich geforderte volle Entschädigung. Die Baufirma ist rechtlich verpflichtet, sämtliche Reparaturkosten zu tragen, und setzt damit einem 15 Jahre währenden Streit ein Ende. Der Fall, der unter dem Aktenzeichen VII ZR 112/24 verhandelt wurde, schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Klagen im Zusammenhang mit mangelhaften landwirtschaftlichen Bauwerken.






