Berliner Buchladen verklagt Kulturminister nach Streichung vom Buchhandlungspreis
Nina SchulzBerliner Buchladen verklagt Kulturminister nach Streichung vom Buchhandlungspreis
Ein Berliner Buchladen geht rechtlich gegen Deutschlands Kulturminister vor, nachdem er von der Shortlist eines renommierten Preises gestrichen wurde. Die Buchhandlung Zur schwankenden Weltkugel beantragte eine einstweilige Verfügung, um zu verhindern, dass der Minister sie als "politische Extremisten" bezeichnet. Der Streit entstand nach umstrittenen Äußerungen von Wolfram Weimer in einem jüngsten Interview mit der Zeit.
Der Konflikt begann, als Weimer die Buchhandlung von der Shortlist für den Deutschen Buchhandlungspreis ausschloss. Im Interview behauptete er, der Staat dürfe keine steuerfinanzierten Preise an "politische Extremisten" vergeben. Er verwies auf nicht näher bezeichnete "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse", lieferte jedoch keine konkreten Belege.
Die Betreiber der Buchhandlung reagierten mit der Forderung an Weimer, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Als dieser sich weigerte, brachten sie die Angelegenheit vor das Verwaltungsgericht Berlin. Ein Sprecher des Ministers bestätigte, dass keine solche Erklärung abgegeben wurde.
Das Gericht hat den Eilantrag (Aktenzeichen: VG 6 L 229/26) nun zur Kenntnis genommen. Die Buchhandlung will erreichen, dass Weimer und sein Ministerium keine weiteren Vorwürfe äußern. Die Seite des Ministers argumentiert hingegen, dass Regierungsvertreter das Recht hätten, solche Aussagen zu treffen.
Ein Termin für eine Entscheidung steht noch aus, sodass der Fall vorerst ungelöst bleibt. Weimer hat bisher keine konkreten Kriterien oder Beweise für seine Vorwürfe gegen die Buchhandlung oder zwei weitere gestrichene Kandidaten vorgelegt.
Im Mittelpunkt der rechtlichen Auseinandersetzung steht die Frage, ob Weimers Äußerungen berechtigt oder ehrverletzend waren. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin wird zeigen, ob die Buchhandlung weitere Anschuldigungen blockieren kann. Das Urteil könnte zudem Maßstäbe dafür setzen, nach welchen Kriterien Unternehmen von staatlich geförderten Auszeichnungen ausgeschlossen werden dürfen.






