Arbeitskontrollen in Sachsen-Anhalt brechen um 57 % ein – warum kaum noch Betriebe überprüft werden
Ben HofmannArbeitskontrollen in Sachsen-Anhalt brechen um 57 % ein – warum kaum noch Betriebe überprüft werden
Arbeitsrechtliche Kontrollen in Sachsen-Anhalt seit 2022 drastisch zurückgegangen
Aktuelle Zahlen zeigen, dass die Überprüfungen von Betrieben und Landwirtschaftsbetrieben in Sachsen-Anhalt um mehr als die Hälfte eingebrochen sind. Der Rückgang fällt in eine Zeit, in der die Debatten über faire Löhne vor der geplanten Erhöhung des Mindestlohns 2027 an Schärfe gewinnen.
Noch 2022 hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Sachsen-Anhalt 1.598 Unternehmen kontrolliert. Bis 2025 sank diese Zahl auf 691 – ein Rückgang um 57,6 %. Der leichte Anstieg von 677 Prüfungen 2024 auf 691 im Jahr 2025 konnte den Abwärtstrend kaum bremsen. Bei derzeit 62.211 Betrieben in der Region (2022: 65.738) muss ein Unternehmen statistisch gesehen nur alle 90 Jahre mit einer Zollkontrolle rechnen.
Noch seltener werden landwirtschaftliche Betriebe überprüft: 2025 wurden lediglich neun von 2.105 Höfen kontrolliert – ein Durchschnittsbetrieb müsste demnach alle 234 Jahre mit einer Inspektion rechnen.
Parallel zu den rückläufigen Kontrollen hat auch die Durchsetzung von Lohnstandards nachgelassen. Aktuell verdienen 195.000 Beschäftigte – 23,3 % der Erwerbstätigen – weniger als 15 Euro pro Stunde. In nicht tarifgebundenen Betrieben liegt der Anteil sogar bei 35 %. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 13,90 Euro und soll 2027 auf 14,60 Euro steigen.
Die Einhaltung der Arbeitsgesetze liegt mittlerweile nur noch bei 42,4 % des Niveaus von 2022. Angesichts der bevorstehenden Lohnerhöhung 2027 dürften die Diskussionen über faire Bezahlung und wirksame Aufsicht weiter an Fahrt aufnehmen. Die Kluft zwischen gesetzlichen Vorgaben und ihrer Umsetzung bleibt eine zentrale Herausforderung für Arbeitnehmer und Behörden gleichermaßen.






