14 April 2026, 00:23

Apothekerkammer warnt vor riskanten Kooperationen mit Online-Rezeptplattformen

Plakat, das zeigt, dass Big Pharma 2022 Amerikaner zwei bis drei Mal so viel für dieselben Medikamente berechnet hat wie in anderen Ländern, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze.

Apothekerkammer warnt vor riskanten Kooperationen mit Online-Rezeptplattformen

Apothekerkammer Nordrhein warnt Apotheken vor Zusammenarbeit mit Online-Rezeptplattformen

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat Apotheken, die mit Online-Rezeptplattformen kooperieren, dringend vor rechtlichen Konsequenzen gewarnt. Anlass ist ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das die Werberegeln für Arzneimittel weiter verschärft. Apotheken müssen nun mit Klagen und sogar dem Entzug ihrer Betriebserlaubnis rechnen, sollten sie solche Partnerschaften fortsetzen.

Die Warnung folgt einem Grundsatzurteil des BGH im Zusammenhang mit dem Online-Gesundheitsanbieter Bloomwell. Das Gericht entschied, dass Werbeverbote auch dann gelten, wenn Plattformen Behandlungen für bestimmte Krankheitsbilder bewerben, ohne konkrete Medikamente zu nennen. Dies widerspricht einem früheren einstweiligen Beschluss des Landgerichts Frankfurt, das die Geschäftsmodelle von Anbietern wie DoktorABC noch anders bewertet hatte.

Eine Apotheke in Nordrhein hatte mit DoktorABC zusammengearbeitet, einer Plattform, auf der Patienten nach Ausfüllen eines Online-Fragebogens rezeptpflichtige Medikamente auswählen können. Die AKNR betont, dass solche Kooperationen gegen das Prinzip der freien Apothekenwahl verstoßen, da sie Patienten gezielt zu bestimmten Apotheken lenken. Auch das Landgericht Berlin II bestätigte, dass Apotheken für unzulässige Werbung ihrer Plattformpartner haftbar gemacht werden können.

Dr. Bettina Mecking, Justiziarin und Geschäftsführerin der AKNR, erklärte, das Urteil setze einen klaren Präzedenzfall für den bundesweiten Patientenschutz. Die Rechtsabteilung der Kammer werde die Entscheidung nun prüfen und weitere Schritte einleiten, um illegale Geschäftsmodelle in der Branche zu bekämpfen.

Den Apotheken bleibt damit kaum Spielraum. Wer weiterhin mit nicht konformen Plattformen zusammenarbeitet, riskiert Bußgelder, Rechtsstreitigkeiten und im schlimmsten Fall den Verlust der Betriebserlaubnis. Das Urteil unterstreicht die strengen Vorgaben für die Bewerbung und Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten im Internet.

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