30 April 2026, 08:17

AfD scheitert mit Wahlbeschwerde gegen Landrats-Stichwahl in Spree-Neiße

Papier mit handgeschriebenem Text, der "Newtown Market Hall, die Wahl, Mr. Williams' Vorschlag für gegen Mehrheit" liest.

AfD scheitert mit Wahlbeschwerde gegen Landrats-Stichwahl in Spree-Neiße

Der Kreistag Spree-Neiße hat eine Wahlbeschwerde der AfD gegen die jüngste Stichwahl um das Amt des Landrats zurückgewiesen. Die Entscheidung folgt auf ein knappes Rennen im März, bei dem der CDU-Kandidat Martin Heusler die AfD-Kandidatin Christine Beyer nur knapp schlug. Die AfD hatte Bedenken wegen möglicher Unregelmäßigkeiten geäußert, insbesondere wegen der deutlichen Unterschiede zwischen den Ergebnissen der Briefwahl und der Wahl vor Ort.

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Bei der Wahl am 22. März erreichte Heusler 51,5 Prozent der Stimmen, während Beyer auf 48,5 Prozent kam. Dabei zeigte sich ein klarer Unterschied zwischen den Wahlmethoden: Heusler dominierte bei den Briefwählern mit 70,6 Prozent, während Beyer bei den Stimmen vor Ort mit 54,1 Prozent führte. Der AfD-Kreisverband argumentierte, diese Diskrepanz deute auf mögliche Unregelmäßigkeiten hin. Zudem wiesen sie darauf hin, dass viele Wähler, die Wahlunterlagen angefordert hatten, letztlich nicht wählten.

Der Kreiswahlleiter wies die Vorwürfe zurück und bezeichnete sie als unbegründete Vermutungen. Um eine Wahl anzufechten, seien Nachweise für schwere Rechtsverstöße erforderlich – Beweise, die die AfD nicht vorlegen konnte. Als der Kreistag über den Einspruch abstimmte, stimmte die Mehrheit der Vertreter für den Wahlleiter und bestätigte damit Heuslers Sieg.

Trotz dieser Niederlage bleibt der AfD die Möglichkeit, den Streit weiter eskalieren zu lassen. Die Partei kann den Fall noch vor das Verwaltungsgericht Cottbus bringen, um eine weitere Prüfung zu erwirken.

Die Entscheidung des Kreistags bestätigt Heusler endgültig als Landrat. Ohne Belege für Fehlverhalten wurde die Klage der AfD abgewiesen, sodass das Wahlergebnis bestehen bleibt. Nun steht die Partei vor der Wahl: das Ergebnis akzeptieren oder rechtliche Schritte in Cottbus einleiten.

Quelle